Die Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist das völkerrechtlich verbindliche "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Dieses wurde 2011 in Istanbul verabschiedet und trat 2014 in Kraft.
Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen und gilt als das derzeit wichtigste Rechtsinstrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa. Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, sind daher zur Umsetzung verpflichtet.
Ziel der Konvention ist es, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als Form der Diskriminierung anzuerkennen und ihr umfassend entgegenzuwirken.
Die Konvention beruht dabei auf vier zentralen Säulen, in denen umfassende Maßnahmen gegen Gewalt gesetzt werden:
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Gewaltprävention
Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen bereits im Vorfeld zu verhindern und deren strukturelle Ursachen zu bekämpfen. Gewalt wird dabei als Ergebnis ungleicher Machtverhältnisse und diskriminierender Geschlechterrollen verstanden.
Zentrale Präventionsmaßnahmen sind:
- Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft, um Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung sichtbar zu machen
- Bildungsmaßnahmen, insbesondere die Förderung von Gleichstellung, gewaltfreien Konfliktlösungen und Respekt in Schulen
- Schulungen für Fachkräfte, etwa Polizei, Justiz, Sozial- und Gesundheitswesen, um Gewalt frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren
- Einbindung von Männern und Buben in Präventionsarbeit
- Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechterstereotypen Rollenbildern, auch in Medien und Werbung
Die Präventionsmaßnahmen sollen langfristig dazu beitragen, Gewalt zu reduzieren und gesellschaftliche Einstellungen zu Gewalt nachhaltig zu verändern.
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Gewaltschutz
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf dem Schutz und der umfassenden Unterstützung von Betroffenen. Die Bedürfnisse und Sicherheit der Gewaltbetroffenen stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Vertragsstaaten müssen:
- niederschwellige und leicht zugängliche Unterstützungsangebote bereitstellen
- ausreichend Frauenhäuser und Schutzunterkünfte zur Verfügung stellen
- 24-Stunden-Notrufnummern einrichten
- psychosoziale, medizinische und rechtliche Beratung gewährleisten
- Maßnahmen zum Schutz vor weiterer Gewalt setzen, etwa Wegweisungen und Betretungsverbote
- den Zugang zu Unterstützung unabhängig von Aufenthaltsstatus, Einkommen oder Herkunft sicherstellen
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz von besonders vulnerablen Gruppen, etwa Frauen mit Behinderungen, migrantischen Frauen oder Frauen mit Kindern.
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Strafverfolgung
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Staaten, Gewalt gegen Frauen konsequent als Straftat zu verfolgen und wirksame Sanktionen vorzusehen.
Dazu gehören:
- die Kriminalisierung spezifischer Gewaltformen: häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation
- effektive Ermittlungs- und Strafverfahren, die die Sicherheit der Betroffenen gewährleisten
- Vermeidung von sekundärer Viktimisierung im Strafverfahren
- Schulungen für Polizei und Justiz
- Sicherstellung, dass kulturelle, religiöse oder traditionelle Rechtfertigungen für Gewalt nicht akzeptiert werden
Die Konvention betont, dass Gewalt gegen Frauen keine Privatsache, sondern eine Angelegenheit des Staates ist.
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Integrativer Ansatz
Die vierte Säule zielt auf eine integrative und koordinierte politische Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ab.
Die Staaten sind verpflichtet:
- umfassende, langfristige Strategien und Aktionspläne zu entwickeln
- eine Koordinationsstelle für Gewaltschutz einzurichten
- die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, NGOs und Zivilgesellschaft sicherzustellen
- systematisch Daten zu Gewalt gegen Frauen zu erheben und zu analysieren
- ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen
- die Umsetzung regelmäßig durch internationale Monitoring-Mechanismen (insbesondere GREVIO) überprüfen zu lassen
Dieser integrative politische Ansatz sollen gewährleisten, dass Maßnahmen nicht isoliert, sondern aufeinander abgestimmt und nachhaltig wirksam sind.
Mehr Informationen zur Konvention finden Sie auf der Website des Europarats.